Hier erfährst du alles über das Berufsbild des*r Heilpraktiker*in für Psychotherapie. Viel Freude beim stöbern und entdecken ...
Ein.e Heilpraktiker.in für Psychotherapie arbeitet psychotherapeutisch auf der Grundlage des Heilpraktikergesetzes. Heilpraktiker.innen arbeiten in der Regel mit einer zusätzlichen Qualifikation einer humanistischen Therapiemethode wie Gesprächspsychotherapie, Kunsttherapie, Systemischer-Therapie, Gestalttherapie oder Körperpsychotherapie, um nur einige Möglichkeiten aufzuzeigen.
Der.die Heilpraktiker.in für Psychotherapie ist ein staatlich anerkannter Beruf.
Die Grundlage bildet das Heilpraktikergesetz; nachzulesen beim Bundesamt für Justiz.
Nach dem Bestehen der Prüfungen dürfen die Berufsbezeichnungen "Heilpraktiker.in für Psychotherapie", "Psychotherapeutische.r Heilpraktiker.in" oder "Heilpraktiker.in beschränkt auf dem Gebiet der Psychotherapie" geführt werden.
Für Klienten muss es eindeutig zu erkennen sein, dass die Therapeut.innen nach dem Heilpraktikergesetz geprüft wurden und sie auf dieser Basis arbeiten.
Mögliche zusätzliche Bezeichnungen sind ebenso Angaben zur praktizierenden Psychotherapieform z.B. Kunsttherapeut.in.
Die alleinige Bezeichnung Psychotherapeut.in ist den akademisch ausgebildeten Psychologischen Psychotherapeuten vorbehalten.
Psychotherapie ist nach einer allgemein anerkannten Definition von Hanz Strotzka (Arzt, Tiefenpsychologe und Hochschulprofessor in Österreich):
„…ein bewusster und geplanter interaktioneller Prozess zur Beeinflussung von Verhaltensstörungen und Leidenszuständen, die in einem Konsensus (möglichst zwischen Patient, Therapeut und Bezugsgruppe) für behandlungsbedürftig gehalten werden, mit psychologischen Mitteln (durch Kommunikation) meist verbal, aber auch averbal, in Richtung auf ein definiertes, nach Möglichkeit gemeinsam erarbeitetes Ziel (Symptomminimalisierung und/oder Strukturänderung der Persönlichkeit) mittels lehrbarer Techniken auf der Basis einer Theorie des normalen und pathologischen Verhaltens. In der Regel ist dazu eine tragfähige emotionale Bindung notwendig.“
Sowohl eine schriftliche Prüfung als auch eine mündliche Prüfung vor einem staatlichen Ausschuss sind entscheidend darüber, ob jemand die Erlaubnis erhält, psychotherapeutisch arbeiten zu dürfen.
In den Prüfungen wird komplexes Wissen aus der gesamten Psychiatrie und Psychotherapie geprüft. In der mündlichen Prüfung wird außerdem die persönliche Eignung beleuchtet und die Fähigkeit geprüft, zu entscheiden, ob und wann ein.e Klient.in zu einem Facharzt oder Psychologischen Psychotherapeuten weiterverwiesen werden muss.
Einige Schüler.innen absolvieren vor oder nach der Prüfung eine zwei- bis vierjährige therapeutische Ausbildung zum Beispiel in Richtung Kunsttherapie, Bindungsenergetik, Gesprächspsychotherapie, Gestalttherapie, Hypnotherapie, Systemische-Therapie, Tanztherapie, Körperpsychotherapie, um nur einige Therapierichtungen aufzuzeigen.
Heilpraktiker.innen für Psychotherapie unterliegen keiner Berufsordnung.
Das birgt eine große Freiheit und zugleich eine große Verantwortung!
Heilpraktiker.innen für Psychotherapie müssen die staatliche Prüfung bestehen, um psychotherapeutisch arbeiten zu dürfen.
Wie diese an das komplexe Wissen gelangen und ihre praktischen Erfahrungen machen, kann individuell gestaltet werden.
Viele meiner Schüler.innen arbeiten bereits mit Menschen, die psychisch erkrankt sind, im Rahmen der Jugendarbeit als Sozialarbeiter.in oder Gesundheits- und Krankenpfleger.in in der Psychiatrie oder in der Forensik. Es gibt Schüler.innen die in der Betreuung psychisch kranker Menschen arbeiten. Einige Schüler.innen arbeiten ehrenamtlich in Beratungsstellen gegen sexuellen Missbrauch. Andere arbeiten hauptberuflich mit Jugendlichen, die eine Anorexie oder Bullemie erleben. Eine Schülerin war Altenpflegerin und wirkte ehrenamtlich in der Telefonseelsorge mit. Eine andere Schülerin war Pastorin und arbeitete hauptsächlich in der Seelsorge und Beratung.
Es gibt Schüler.innen die aus einem fachfremden Hintergrund kommen z.B. Architekt.innen, Betriebswirt.innen, Frisör.innen, Soziologe.innen, Sänger.innen, Lehrer.innen, Elektroingenieur.innen, Erzieher.innen, um nur einige mögliche Berufe zu nennen, mit denen Schüler.innen zu mir in den Unterricht kommen.
Aus dem individuellen Hintergrund heraus bildet sich die Komplexität der Ausbildung.
Für die Berufsausbildung zum.r Heilpraktiker.in für Psychotherapie gibt es keine Berufsordnung d.h. keine Vorgaben dazu, wie das Prüfungswissen erarbeitet werden muss.
Der Anspruch der Prüfungen ist aus den Prüfungsprotokollen zur mündlichen Prüfung meiner Schüler.innen herauszulesen.
Wenn Sie dies interessiert, dann finden Sie hier weitere Informationen.
Um zur Prüfung zugelassen zu werden, müssen folgende Vorraussetzungen erfüllt werden.
Schriftliche Prüfung zum.r Heilpraktiker.in für Psychotherapie
28 Fragen gilt es, in der schriftlichen Prüfung zu beantworten. 60 Minuten dauert die Prüfung. 50 Minuten stehen für die Beantwortung der Fragen zur Verfügung. 10 Minuten werden für die Übertragung der Antworten auf ein separates Antwortenblatt bereitgestellt. 21 Fragen müssen richtig beantwortet werden, damit die Prüfung als bestanden gilt.
In jedem Jahr finden jeweils am 3. Mittwoch im März und am 2. Mittwoch im Oktober um 09:00 Uhr bundesweit die schriftlichen Prüfungen statt.
Die schriftlichen Fragen zur Prüfung zum.r Heilpraktiker.in für Psychotherapie stellt ein zentraler Prüfungsausschuss aus Ärzt.innen, Psychologischen Psychotherapeut.innen und Psychiater.innen zusammen.
Mündliche Prüfung zum.r Heilpraktiker.in für Psychotherapie
Die ersten mündlichen Prüfungen beginnen vier Wochen nach der schriftlichen Prüfung.
In ca. 45 Minuten stellen Prüfer.innen Fragen zum Lebenslauf, zur Arbeitsweise, zu Methoden sowie Fachfragen aus dem Gebiet der Psychopathologie, zur Differenzialdiagnose und zur Anamnese. Weiterhin kann mittels Fallbeispielen geprüft werden.
An manchen Prüfungsorten wird ein Rollenspiel durchgeführt, welches eine mögliche Situation in der Praxis wiederspiegeln soll.
Die Aufgabe der Prüfer.innen ist es, zu prüfen, ob der/die Antragsteller.in "eine Gefahr für die Volksgesundheit" ist (Auszug aus dem Heilpraktikergesetz).
Der Prüfungsausschuss des Gesundheitsamtes besteht aus folgenden Personen: Einem/einer Schriftführer.in, einem/einer Psychologischen Psychotherapeuten/in oder einem/einer Psychiater.in und einem/einer Heilpraktiker.in für Psychotherapie.
Ein.e Heilpraktiker.in für Psychotherapie bietet meistens eine humanistische psychotherapeutische Methode an.
In den 1950er Jahren gründeten Abraham Maslow (Psychologe), Carl Rogers (Psychologe und Psychotherapeut), Virginia Satir (Psychotherapeutin und Familientherapeutin) die American Association for Humanistic Psychology. Im humanistischen Gedanken steht der Mensch in seiner Ganzheit im Mittelpunkt. Der Mensch strebt fortwährend in seiner ganz natürlichen Weise ständig nach Entfaltung seiner Fähigkeiten und seiner Persönlichkeit. Wird dieser Fluss unterbunden durch äußere oder innere Umstände, erlebt der Mensch Leid. Durch Empathie, Wertschätzung und Respekt erlebt der Mensch in der Therapie Unterstützung, das hier und jetzt wahrzunehmen, die Umstände des Leidens zu verstehen, sie zu tolerieren oder zu akzeptieren, sowie die Förderung und Entwicklung seiner eigenen kreativen Möglichkeiten, um die Krise zu meistern und somit das Leben führen zu können, was der Mensch sich von Herzen wünscht. Der humanistische Leitgedanke lautet: Alle Kräfte zur Heilung und Entfaltung liegen im Menschen und möchten geborgen werden.
Hier stelle ich einige mögliche psychotherapeutische Methoden vor, welche sich nach dem humanistischen Gedanken ausrichten:
Gesprächspsychotherapie - Körperpsychotherapie - Gestalttherapie - Musiktherapie - Transaktionsanalyse - Kunsttherapie - Somatic Experiencing - Hypnotherapie - Psychodrama - Logotherapie - Systemische Therapie - Integrative Therapie.
Heilpraktiker.innen für Psychotherapie sichern eingenverantwortlich ihre Qualität durch Supervision und Fortbildungen.
Es gibt hier keine offiziellen Vorgaben seitens eines Verbandes, jedoch Empfehlungen sowie eine Sorgfaltspflicht gegenüber den Klient.innen.
Stöbern Sie gerne bei diversen Berufsverbänden für Heilpraktiker.innen.
Ein großes Anliegen der Verbände ist eine hohe Transparenz und Qualität des Berufes als Heilpraktiker.in.
Heilpraktiker.innen für Psychotherapie sind völlig frei in ihrer Preisgestaltung.
So ist es möglich, dass eine Therapiestunde 60,00€ oder auch 120,00€ kosten kann.
Heilpraktiker.innen für Psychotherapie arbeiten mit vielfältigen Methoden.
Wenn Sie eine Therapie oder ein Coaching beginnen möchten, erkundigen Sie sich nach dem Selbstverständnis und der Arbeitsweise der jeweiligen Angebote der Therapeutin oder des Therapeuten. Je nach der Wirkungsweise kann eine Therapie oder ein Coaching 5 Stunden oder auch 10-20 Stunden dauern.
Die unterschiedlichen Zeiten ergeben sich sowohl aus den Methoden und der zugehörigen therapeutischen Philosophie als auch aus den ganz persönliche Anliegen und Ziel des Klienten.
Das ist sicher eine Frage, die sehr unterschiedlich beantwortet werden kann und liegt auch im Auge des Betrachters.
Zunächst ist ein.e „guter.e Therapeut.in“ einer.e, der/die die Bedürfnisse und Ziele des.r Klient.in erkennt und diese in einer Weise begleitet, dass der/die Klient.in eine Verbesserung seines/ihres Wohlbefindens erleben kann und die eigenen individuellen Ziele erreicht.
Es gibt empirische Untersuchungen, die besagen, dass 30-50% der Klient.innen/Patient.innen nicht zufrieden sind mit der erfahrenen Psychotherapie. Wegen dieser nicht ausreichend zufriedenstellenden Zahlen wurde eine Reihe von Studien durchgeführt, in denen herausgefunden werden sollte, was Psychotherapie wirksam werden lässt. In verschiedenen Studien stellte sich heraus, dass eine gelungene Beziehung zwischen dem/der Klient.in und dem/der Therapeut.in am wirksamsten war und die Grundlage für den Erfolg darstellt. (Klaus Detlev Grawe)
Das heißt zunächst: Die Chemie muss stimmen! Das ist allerdings erst einmal nichts, was man „machen“ kann.
Achten Sie darauf, dass Sie sich wohl fühlen. Dies ist eine wichtige Leitlinie!
Es erscheint so einfach, doch das Wohlfühlen schafft Vertrauen und Vertrauen ist die Voraussetzung für eine heilsame wirkende Beziehung. Wenn Sie sich bei einem.r Therapeut.in nicht wohlfühlen, nehmen Sie dies ernst. Suchen Sie so lange, bist Sie den/die für Sie passende.n Therapeut.in gefunden haben!
Eine spannende Frage ist, was denn eine gute Beziehung ausmacht und somit einen guten Therapeuten und eine gute Therapeutin.
Erst einmal gibt es grundlegende menschliche Eigenschaften, die in jeder Beziehung vorkommen sollten und unterstützend dahingehend wirken, Vertrauen zu erleben.
Zuverlässigkeit, Offenheit, Empathie, Wertschätzung, Respekt, Sicherheit schaffend, Zuneigung, Achtsamkeit, tolerant, eigene Entscheidungen des.r Klient.in respektierend, Kreativität, Gewissenhaftigkeit, Resilienz, Kritikfähigkeit oder auch Wohlwollen.
Hier ergibt sich die Frage, wie diese Voraussetzungen erlernt werden können?
Es sind Eigenschaften, die der/die Therapeut.in zu großen Teilen schon aufgrund der Menschenliebe und Begabung mit sich bringt. Diese werden in Ausbildungen, Lehranalysen und eigener Therapie noch weiter ausgeprägt.
Oft haben auch Therapeut.innen eine Biographie, in der sie große menschliche Herausforderungen überwunden haben.
Die Psychoanalytikerin Alice Miller beschreibt in ihrem Buch „Dein gerettetes Leben“, dass nur derjenige lernt, anderen mit Mitgefühl zu begegnen und ein guter Begleiter zu sein, der sich vorher mit seinem eigenen Leben beschäftigt und sich seinen Schmerzen und Konflikten aus seiner Geschichte gestellt habe.
Einen Gedanken finde ich ebenso sehr interessant. Alice Miller sagte, Psychotherapeuten sollten parteiisch sein, meint ausschließlich „für“ den Klienten! Alice Miller ermutigt Menschen, Therapeuten zu fragen, wie diese zu ihrer eigenen Geschichte stehen, wie sie diese bewältigt haben und was ihnen geholfen hat.
Weiter ist es unerlässlich, dass Therapeut.innen Fachkenntnisse durch eine Ausbildung besitzen. Die Qualität erhalten Therapeuten sowohl durch Fortbildungen, Supervision oder Intervision als auch mittels einer gesunden selbstkritischen Einstellung gegenüber der eigenen Arbeit.
Klaus Grawe hat ein Konzept darüber entwickelt, wodurch eine Therapie wirksam ist.
1. Therapeutische Beziehung
Die Qualität der Beziehung – die Klient.innen sollten sich von dem.r Therapeut.in einfühlsam verstanden, akzeptiert und wertgeschätzt fühlen.
2. Ressourcenaktivierung
Fähigkeiten, Persönlichkeitsmerkmale, Interessen, Motivationen werden mobilisiert, um den/die Klient.in zu stärken und zu unterstützen.
3. Problemaktualisierung
Die Probleme, die in der Therapie behandelt werden sollen, werden unmittelbar erlebbar gemacht, um einen neuen Bezug und neue Möglichkeiten der Veränderung herauszuarbeiten.
4. Aktive Hilfe zur Problembewältigung
Vermittelt werden neue mögliche Kompetenzen z.B. der Kommunikation, der Selbstliebe und -wertes, der Selbstregulation, alternative Gedanken, Methoden zur Entspannung, der Selbst- und Fremdwahrnehmung etc.
5. Motivationale Klärung
Hier geht es darum, bewusste und unbewusste Ziele zu klären sowie Erwartungen und Werte zu erforschen. Dies hilft, zu verstehen, warum man so handelt, wie man handelt und schafft damit die Anregung zu alternativem Denken und Handeln.
Podcast: Was macht einen guten Therapeuten aus?
Gespräch: Matthias Möller & Silke Zimmermann