Eine Überprüfung in Bremen ist nur dann möglich, wenn ein Wohnsitz in Bremen besteht oder gegenüber dem Stadtamt Bremen glaubhaft versichert werden kann, dass Sie als HeilpraktikerIn in Bremen arbeiten möchten.
Dem formlosen Antrag sind die folgenden Unterlagen bitte beizufügen
- Ein kurzgefasster Lebenslauf
- eine Geburtsurkunde
- amtliches Führungszeugnis
- Geburtsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienbuch der Eltern
- Heiratsurkunde bei Verheirateten
- eine Erklärung darüber, ob gegen den/die Antragsteller/in ein gerichtliches oder ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
- eine ärztliche Bescheinigung
- Ausschluss darüber, dass dem/der Antragsteller/in wegen eines körperlichen Leidens oder wegen Schwäche der geistigen oder körperlichen Kräfte oder wegen einer Sucht, die für die Ausübung eines Berufes als Heilpraktiker/in erforderliche Eignung fehlt
- eine Erklärung darüber, ob schon einmal eine Erlaubnis beantragt wurde
- ein Nachweis darüber das mindestens die Hauptschule abgeschlossen ist
- Nachweis über die Staatsangehörigkeit
- Mindestalter: 25 Jahre