In allen Bundesländern wird zweimal im Jahr staatlich geprüft, im März und im Oktober.
Die Prüfungen finden durch die Gesundheitsämter statt.
Der/die Heilpraktiker*in für Psychotherapie ist ein staatlich anrekannter Beruf!
Nachdem Sie die Prüfung bestanden haben dürfen Sie sich Heilpraktiker*in für Psychotherapie nennen oder Psychotherapeutischer Heilpraktiker oder Heilpraktiker beschränkt auf dem Gebiet Psychotherapie. Wichtig bei der Bezeichnung ist, das es für Klienten eindeutig ist, dass Sie nach dem Heilpraktikergesetz geprüft worden sind.
Zusätzliche mögliche Bezeichnungen sind ebenso Angaben der von Ihnen praktizierten Therapieform.
Die alleinige Bezeichnung als Psychotherapeut ist für akademisch ausgebildeten Psychotherapeuten vorbehalten.
Die Aufgabe der Prüfer*Innen ist zu prüfen ob der Antragsteller "eine Gefahr für die Volksgesundheit" ist
(Auszug aus dem Heilpraktikergesetz)
Sie melden sich am Ort Ihres ersten Wohnsitzes zur Prüfung an.
Ihre zuständige Behörde ist immer an Ihrem ersten Wohnssitz. Bitte melden Sie sich dort mit den dazugehörigen Unterlagen zur Prüfung an. Die Damen & Herren geben sehr gerne telefonisch Aukunft. Viele gute und wichtige Informationen finden Sie auch auf den Websiten der Gesundheitsämter.
Bitte denken Sie daran das es an manchen Orten eine Anmeldung bis zu zwei Jahren im vorraus gibt. In Bremen und Niedersachsen empfehle ich sich 3 Monate vorher anzumelden. Das polizeilche Führungszeugnis braucht manches mal bis zu 4 Wochen bis es erhältlich ist nach dem Antrag und auch für das ärztliche Attest sollte man sich genügend Zeit einplanen.
Prüfungsort :
Gesundheitsamt Bremen
http://www.gesundheitsamt.bremen.de
Nicole Fröhlich
Sekretariat Amtsleitung
Gesundheitsamt
Horner Straße 60 - 70
28203 Bremen
Tel.: +49 421 361 100 15
Fax: +49 421 496 100 15
Anmeldungen zu den Überprüfungen nimmt in Bremen das Stadtamt Bremen 7 Frau Michaelis / unter der Telefonnummer (0421) 361-69 55 entgegen
http://www.stadtamt.bremen.de
In Bremerhaven ist die Ortspolizeibehörde der Stadt Bremerhaven dafür zuständig.
Prüfungsorte in Niedersachsen:
Landkreis Diepholz
Gesundheitsamt
Wellestr. 19-20 /49356 Diepholz
Karin Franke: 05441-976-1801 / 05441-976-1756
Stadt Hannover
Gesundheitsamt
Weinstraße 2 / 30171 Hannover
Siegfried Kohlsdorf: 0511-616-43268 / 0511-616-43817
Landkreis Lüneburg
Bereich Ordnung
Reitende-Diener-Straße 8 /21335 Lüneburg
04131-309-276 / 04131-309292
Landkreis Osterholz
Gesundheitsamt
Heimstr. 1-3 /27711 Osterholz-Scharmbeck
Frau Dannenbaum :04791-930-131
Landkreis Oldenburg
Gesundheitsamt
Delmenhorster Str. 6 /27793 Wildeshausen
Frau Landt: 04431-85-526
Stadt Oldenburg
Ordnungsamt
Pferdemarkt 14 /26105 Oldenburg
Herr Frank: 0441-235-2621 / 0441-235-2055
Landkreis Rotenburg (Wümme)
Gesundheitsamt
Bahnhofstr. 15 / 27356 Rotenburg (Wümme)
Dr. Frank Stümpel: 04261-75-3201 / 04261-75-3249
Landkreis Verden
Gesundheitsamt
Lindhooper Str. 67/ 27283 Verden (Aller)
Günter Wrede : 0179 04231-15-506
Stadt Emden
Gesundheitsamt
Ysaac-Brons-Str. 16 / 26721 Emden
Dr. Ubbo Decker: 04921-87-1650
Landkreis Emsland
Gesundheitsamt
Ordeniederung 1 / 49716 Meppen
Heiner Bange: 05931-44-1193 / 05931-44-3621
- Grundlagen der anerkannten psychotherapeutischen Schulen
- Darlegung der eigenen Behandlungsmethoden
- Wirksamkeit und Grenzen der eigenen angewandten Methode
- Kenntnisse über die Krankheitsbilder der Psychiatrie sowie die Fähigkeit zur Diagnostik
- Kenntnisse über therapeutische Möglichkeiten für psychiatrischer Krankheitsbilder
- Kenntnisse über Medikamente in der Psychiatrie
- Notfälle und Kriesenintervention in der Psychiatrie. Umgang mit dem Klienten / Beachtung von juristischen Aspekten
- Heilpraktikergesetz
- Unterbringungsgesetz
- Betreuungsgesetz
- Diagnostik anhand eines Fallbeispieles
- Differenzialdiagnostik
Eine Überprüfung in Bremen ist nur dann möglich, wenn ein Wohnsitz in Bremen besteht oder gegenüber dem Stadtamt Bremen glaubhaft versichert werden kann, dass Sie als HeilpraktikerIn in Bremen arbeiten möchten.
Dem formlosen Antrag sind die folgenden Unterlagen bitte beizufügen
- Ein kurzgefasster Lebenslauf
- eine Geburtsurkunde
- amtliches Führungszeugnis
- Geburtsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienbuch der Eltern
- Heiratsurkunde bei Verheirateten
- eine Erklärung darüber, ob gegen den/die Antragsteller/in ein gerichtliches oder ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
- eine ärztliche Bescheinigung
- Ausschluss darüber, dass dem/der Antragsteller/in wegen eines körperlichen Leidens oder wegen Schwäche der geistigen oder körperlichen Kräfte oder wegen einer Sucht, die für die Ausübung eines Berufes als Heilpraktiker/in erforderliche Eignung fehlt
- eine Erklärung darüber, ob schon einmal eine Erlaubnis beantragt wurde
- ein Nachweis darüber das mindestens die Hauptschule abgeschlossen ist
- Nachweis über die Staatsangehörigkeit
- Mindestalter: 25 Jahre
28 Fragen gilt es in der schriftlichen Prüfung zu beantworten.
60 Minuten dauert die Prüfung. 50 Minuten stehen für die Beantwortung der Fragen zur Verfügung. 10 Minuten werden für die Übertragung der Antworten auf ein seperates Antwortenblatt bereitgestellt.
21 Fragen müssen richtig beantwortet werden damit die Prüfung bestanden ist.
In jedem Jahr finden jeweils am 3. Mittwoch im März und am 2. Mittwoch im Oktober, um 09:00 Uhr, bundesweit die schriftlichen Prüfungen statt.
Die ersten mündlichen Prüfungen beginnen vier Wochen nach der schriftlichen Prüfung.
In ca. 45 Minuten stellen Prüfer*Innen Fragen zum Lebenslauf, Arbeitsweise, Methode, sowie Fachfragen aus dem Gebiet der Psychopathologie, zur Differenzialdiagnose - Fallbeispiele - Diagnostik/ Anamnese.
An manchen Prüfungsorten wird ein Rollenspiel durchgeführt ähnlich einer Situation in der Praxis.
Die Aufgabe der Prüfer*Innen ist zu prüfen ob der/die Antragsteller*in "eine Gefahr für die Volksgesundheit" ist (Auszug aus dem Heilpraktikergesetz)
PrüfungsProtokolle aus dem Gedächtnis der Schüler*innen
Aus den Jahren 2012 - 2020
An dieser Stelle ein großes DANKE an alle Schüler*innen die sich nach der Prüfung die Mühe gemacht haben von ihrer Prüfung zu berichten um zukünftige Schüler*innen zu unterstützen !